Rauchwarnmelder können Leben retten. Deshalb ist ihre Funktionstüchtigkeit immens wichtig. Was viele nicht wissen: Spätestens zehn Jahre nach der erstmaligen Inbetriebnahme müssen Rauchwarnmelder ausgetauscht werden. Das schreibt die Anwendungsnorm für Rauchmelder DIN 14676 vor.
Auf Rauchwarnmeldern mit fest eingebauter 10-Jahres-Batterie ist neben dem Herstellungsdatum auch das späteste Austauschdatum vermerkt. Aber auch die gewöhnlichen Rauchwarnmelder haben so ein „Verfalldatum“. Denn die kleinen Lebensretter haben aufgrund der Alterung von elektronischen Bauteilen (insbesondere der Sensoren) nur eine begrenzte Dauer, in der ein sicheres Funktionieren gewährleistet werden kann.
Auch die Vorschriften zur Wartung sind in der DIN 14676 geregelt. So soll die Prüfung und Pflege der Rauchwarnmelder regelmäßig nach Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch alle 12 Monate. Für die Installation von Rauchwarnmeldern sind die Eigentümer bzw. Vermieter zuständig. Die Mieter oder Bewohner müssen hingegen die Betriebsbereitschaft der Geräte sicherstellen. Übernimmt der Vermieter die Wartung, kann er die Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen.
Die Rauchmelderpflicht gilt heute in allen 16 Bundesländern
Für Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg endet die Übergangsfrist am 31.12.2020. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sind auch dort Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Lediglich in Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht nur für Neu- und Umbauten.
In einigen Bundesländern wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist die Rauchmelderpflicht nun schon 10 Jahre gültig. In diesen Bundesländern wird es also höchste Zeit, die damals installierten Rauchmelder auszutauschen.
Q-Label-Rauchwarnmelder empfohlen
Feuerwehr und Brandexperten empfehlen Wohneigentümern beim Kauf neuer Geräte auf Produkte mit dem Prüfsiegel Q (Q-Label-Rauchmelder) zu setzen. Diese sogenannten Qualitätsrauchmelder sind Dank einer fest verbauten 10-Jahres-Batterie und der hochwertigen Bauweise besonders langlebig und resistent gegen Fehlalarme.
Im Vergleich zu herkömmlichen Meldern sind Q-Rauchmelder besser geschützt gegen das Eindringen von Fremdkörpern und Insekten in die Rauchkammer und unempfindlich gegen Schädigungen durch feuchtes Raumklima, Korrosion oder Temperaturwechsel.
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In Österreich wird die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern von der OiB Richtlinie 2 geregelt. Sie ist als aktuelle Bauordnung in den meisten Bundesländern verpflichtend. Danach müssen in allen Wohn- und Aufenthaltsräumen (also inkl. in Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern, sowie Hobbyräumen, etc.) als auch in Fluren, die als Rettungswege und Fluchtwege dienen, Rauchwarnmelder installiert sein. Diese Regelungen gilt allerdings nur für Neubauten (in Kärnten auch für Bestandsbauten).